Wartungsinformation

Neue Normen und Vorschriften für Tor- und Schrankenanlagen

Seit Anfang 2003 gilt im Bereich von kraftbetätigten Toranlagen die Richtlinie BGR 232, die die bestehende Richtlinie (ZH 1/494) erweitert und teilweise ersetzt.

Neu ist, dass die Sicherheitsvorschriften für alle Arten von Toranlagen auch im Privatbereich gelten (für Neuanlagen).
Es gelten grundsätzlich die Forderungen der BGR 232 (bisher ZH 1/494), jedoch unter zusätzlicher Einbeziehung von Scher-, Einzugs- und Stoßstellen, sowie Sicherung gegen Erfassen und Einschließen.

Ebenfalls möchten wir Sie auf die in der EU in Kraft getretenen EN-Normen 12445 und 12453 hinweisen, die zur Verwendung und dem Betrieb von kraftbetätigten Schranken durch den Betreiber zu beachten sind.
Wir als Hersteller weisen darauf hin, dass Schranken nur für den Fahrzeugverkehr zu verwenden sind.
Passanten dürfen die Schrankenanlagen nicht benutzen!
Der Betreiber muss sicherstellen, dass eine Trennung von Fahrbahn und Fußgänger gekennzeichnet wird.
Ein Fußgängerweg neben der Fahrbahn ist sichtbar zu kennzeichnen, z.B. durch Beschilderung oder durch entsprechenden Warnhinweis.
Der Betreiber muss außerdem sicherstellen, dass die Anlage entsprechend genutzt wird und eine eindeutige Kennzeichnung und Einweisung erfolgt.

Gerne geben wir Ihnen weitere Informationen zu den neuen Richtlinien.

Warum Wartung?

Als Betreiber von kraftbetätigten Türen und Toren in gewerblich genutzten Bereichen, gemäß den heutigen Richtlinien BGR 232 (bisher ZH 1/494) der gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Sie, nach der seit 01.April 1989 gültigen Unfallverhütungsvorschrift verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Überprüfung durch einen Sachkundigen durchführen zu lassen.
Die Prüfergebnisse müssen in einem Prüfbuch gemäß BGR 232 hinterlegt werden um im Bedarfsfall eingesehen werden zu können. Der Betreiber von Toren, ist persönlich haftbar, wenn es zu einem Sach- oder Personenschaden kommt.

Die Torwartung ist eine Funktions- und Sichtprüfung, mit der Sie die Lebenserwartung Ihres Tores verlängern. Mängel bzw. Schäden werden frühzeitig erkannt und können rechtzeitig beseitigt werden.

Wartung / UVV:

Wir haben uns auf Wartungen von Tor- sowie Schrankenanlagen spezialisiert und führen an nahezu allen Toranlagen Wartungen und UVV-Prüfungen nach den neuen DIN Normen und den Richtlinien BGR 232 für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore durch.

Gerne nehmen wir bei Abschluss eines Wartungsvertrages Ihre gesamten Toranlagen in unsere Datenbank auf und verwalten die vereinbarten Wartungsintervalle selbständig für Sie.

Fordern Sie noch heute Ihr unverbindliches Wartungsangebot an.